Friedhof Crimmitschau

Zeitzer Straße 1, 08451 Crimmitschau

Foto der Friedhofskapelle

Öffnungszeiten:

Friedhof:

von März bis September
täglich 7.00 - 20.00 Uhr
von Oktober bis Februar
täglich 7.00 - 18.00 Uhr

Friedhofsverwaltung:

(auch zuständig für die Friedhöfe in Rudelswalde, Langenreinsdorf und Frankenhausen)
Telefon: 03762-5878

montags13.00 - 17.00 Uhr
dienstags11.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
donnerstags  13.00 - 16.00 Uhr
freitags10.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Hinweise:

Bevor die Entscheidung für eine Bestattungsart getroffen wird halten wir eine umfassende Beratung in der Friedhofsverwaltung für dringend erforderlich. Nur wenn alle Details bekannt sind kann eine Art und Weise der Bestattung gewählt werden, die a) die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt und b) den Möglichkeiten der Angehörigen gerecht wird.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich schon zu Lebzeiten mit dem Tod zu befassen.
Es ist wichtig Wünsche und Vorstellungen über die eigene Bestattung den Angehörigen kund zu tun, schon um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Die Urnenbeisetzung ist nicht die preiswerteste Bestattungsart, da neben den anfallenden Friedhofsgebühren noch andere, zusätzliche Kosten (Überführung, Krematorium) anfallen. Lassen Sie sich dazu beraten!

Friedhofsordnung  und  Friedhofsgebührenordnung und den letzten Nachtrag zur Gebührenordnung können in der jeweils aktuellen Fassung hier heruntergeladen werden oder in der Friedhofsverwaltung eingesehen werden.

Auf unserem Friedhof in Crimmitschau bestehen folgende Bestattungsmöglichkeiten:

Sargbestattung

a) im Einzelwahlgrab

Dafür stehen Grabstellen auf mehrern Grabfeldern zur Auswahl. Die Kosten für eine Sargbestattung betragen incl. Nutzungsgebühr für 20 Jahre, Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre, Beisetzungsgebühr und Benutzung der Halle  1.360,-- €.
Der Grabstein ist nach eigener Wahl von einem Steinmetzmeister zu errichten. Dieses ist lt. Friedhofsordnung zuvor zur Genehmigung zu beantragen (in der Regel vom Steinmetzmeister).
Die Pflege des Grabes obliegt dem Nutzungsberechtigten (den Angehörigen). Es ist möglich die Pflege und das Bepflanzen des Grabes in der Friedhofsverwaltung in Auftrag zu geben, Zum Beispiel a) als Einzelauftrag, b) als Dauerauftrag, c) als Vorauszahlung für die gesamte Nutzungsdauer. Lassen Sie sich ein Kostenangebot unterbreiten!.

b) im Doppelwahlgrab

Foto einer Doppelgrabstelle Dafür stehen Doppelgrabstellen auf mehrern Grabfeldern zur Auswahl. Die Kosten für eine Sargbestattung betragen incl. Nutzungsgebühr der Doppelgrabstelle für 20 Jahre, Friedhofsunterhaltungsgebühr der Doppelgrabstelle für 20 Jahre, Beisetzungsgebühr und Benutzung der Halle  2.190,-- €
Im Fall der 2. Bestattung ist die Nutzungsgebühr und die Friedhofsunterhaltungsgebühr nur als Nachlösung auf 20 Jahre erforderlich.
Der Grabstein ist auch hier nach eigener Wahl von einem Steinmetzmeister zu errichten. Laut Friedhofsordnung ist die Errichtung eines Grabmals genehmigungspflichtig.
Die Pflege des Grabes obliegt dem Nutzungsberechtigten (den Angehörigen). Es ist möglich die Pflege und das Bepflanzen des Grabes in der Friedhofsverwaltung in Auftrag zu geben, Zum Beispiel a) als Einzelauftrag, b) als Dauerauftrag, c) als Vorauszahlung für die gesamte Nutzungsdauer. Lassen Sie sich ein Kostenangebot unterbreiten!

c) in einer Familiengrabstelle

Ist keine Familiengrabstelle vorhanden, so sind neue Familiengrabstellen am Hauptweg beziehungsweisen auch an der Außenmauer des Friedhofes vorhanden. Diese Grabstellen ermöglichen die Beisetzung von 4 Särgen. Ohne Nachlösung oder Neuerwerb des Nutzungsrechtes betragen die Bestattungsgebühren einschließlich Hallenbenutzung  530,-- €
Die Errichtung und Veränderung von Grabmalen bedarf der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Pflege der Grabstelle kann ebenfalls bei der Friedhofsverwaltung in Auftrag gegeben werden. Ein Kostenangebot ist für Sie unverbindlich.

d) in einer Gemeinschaftsanlage für Sargbestattung

Foto der Sarggemeinschaftsanlage Sind keine Angehörigen da, und für eine Vorauszahlung der Kosten für die Grabpflege ist kein Geld vorhanden, so ist die Sargbestattung in einer Gemeinschaftsanlage möglich.
Die Gebühr dafür beträgt einschließlich Hallenbenutzung  2.900,-- €. Damit ist die Nutzungsgebühr, die Friedhofsunterhaltungsgebühr, die Beisetzungsgebühr, die Pflege für die gesamte Nutzungszeit und eine Gedenktafel mit Namenseintrag abgegolten.
Eine eigene individuelle Bepflanzung ist ausgeschlossen. Die Ablage eines Gebindes oder Steckkissens bzw. eines Blumenstraußes ist möglich.

Urnenbeisetzung

a) im Urnenwahlgrab (Beisetzung von bis zu 4 Urnen möglich)

Foto einer Urnengrabstelle Auf unserem Friedhof sind mehrere Grabfelder mit unterschiedlicher Gestaltung für Urnenbeisetzungen vorgesehen. Die Auswahl des Gedenksteines muss individuell bei einem Steinmetzmeister erfolgen. Die Errichtung des Grabmals ist Genehmigungspflichtig. Die Gebühren für die Urnenbeisetzung einschließlich Nutzungsgebühr für 20 Jahre, Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre und Benutzung der Halle betragen  1.140,-- €.
Für die Pflege der Grabstelle ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Auch hier ist es möglich die Pflege und Bepflanzung in der Friedhofsverwaltung in Auftrag zu geben

b) im Urnenwahlgrab mit Pflege und Gedenkstein
    (Beisetzung von bis zu 2 Urnen möglich)

Foto einer Urnendoppelgrabstelle Hier haben wir eine Möglichkeit geschaffen, das Nutzungsrecht an einer Grabstelle zu erwerben ohne mit dem Aufwand der Auswahl des Gedenksteines, sowie des Bepflanzens und der Pflege einer Grabstelle belastet zu sein. Damit sind die Vorteile einer Gemeinschaftsanlage gegeben jedoch durch den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstelle - mit wesentlich höherem Niveau. (Verlängerung des Nutzungsrechtes und die Möglichkeit einer zweiten Beisetzung sind gegeben.)
Die Gebühren betragen (Nutzungsgebühr für 20 Jahre, Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre, Beisetzungsgebühr, Pflege für 20 Jahre, incl. Hallenbenutzung)  2.540,-- €
Eine eigene individuelle Bepflanzung ist ausgeschlossen. Die Ablage eines Gebindes oder Steckkissens bzw. eines Blumenstraußes ist möglich.

c) in der Urnengemeinschaftsanlage für 12 Urnen

Foto der Urnengemeinschaftsanlage Für die Beisetzung von Verstorbenen ohne Angehörige und ohne die Möglichkeit des Erwerbs einer eigenen Grabstelle bieten wir die Urnenbeisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage an. Hier ist keine Gestaltung der Grabstelle durch individuelle Bepflanzung möglich. Auf einem Grabstein für 12 Namen wird der Name des Beigesetzten eingetragen. Für Blumen oder Grabschmuck ist eine   Ablageplatte  vorhanden.
Die Gebühren für diese Beisetzung betragen   2.110,-- € incl. Benutzung der Halle. Nachlösung und Urnenumsetzung ist ausgeschlossen!

d) in der Urnengemeinschaftsanlage für 48 Urnen (Urnenhain)

Für die Beisetzung von Verstorbenen ohne Angehörige und ohne die Möglichkeit des Erwerbs einer eigenen Grabstelle bieten wir die Urnenbeisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage an. Hier ist keine Gestaltung der Grabstelle durch individuelle Bepflanzung möglich. Auf einem Grabstein für 48 Namen wird der Name des Beigesetzten eingetragen. Für Blumen ist ein Platz für eine Steckvase vorgesehen.
Die Gebühren für diese Beisetzung betragen   1.810,-- € incl. Benutzung der Halle. Nachlösung und Urnenumsetzung ist ausgeschlossen!

Alle Gebührenangaben ergeben sich aus der Gebührenordnung vom 07.11.2019.